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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gilbert Brunner – OBERLANDWERK 1​

§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache

 

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und mir, Gilbert Brunner, OBERLANDWRK 1 (nachfolgend Brunner genannt) (Klick zum Impressum) geschlossenen Verträge.

 

(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, der Unternehmer im Sinne des vorgenannten (2) ist, finden keine Anwendung, auch wenn Brunner ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Brunner auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(4) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Brunner sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann Brunner innerhalb von zehn Tagen nach Zugang annehmen.

 

(2) Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn Brunner einen Auftrag oder die Bestellung durch eine E-Mail oder Post an den Kunden oder das Angebot des Kunden vor Ort annimmt (Annahmeerklärung).

 

(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Brunner und Kunde ist der geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Brunner vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

 

(4) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Mitarbeiter von Brunner sind nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

 

(5) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung (soweit ein sog. Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt) werden dem Kunden unmittelbar übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch Brunner erfolgt nicht.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern

  1. Regelungen gegenüber Unternehmern

(1) Die Preise gelten für den in den Annahmeerklärungen aufgeführten Leistungs- und Lieferngsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von Brunner zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von Brunner (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

(3) Brunner bietet nachfolgende Zahlungsmethode an:

  • Barzahlung.

Brunner behält sich vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen. Forderungen aus Werkverträgen werden mit der Abnahme fällig. Hier gilt § 641 BGB. Für alle anderen Forderungen gilt die Vorschrift des § 271 BGB. Danach kann Brunner die Leistung sofort verlangen, wenn eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen ist.

 

(4) Von Brunner vorgeschlagene Änderungen und damit zusammenhängende Mehrkosten bedürfen der Einwilligung des Kunden. Mehraufwände werden nicht vergütet, soweit sie durch das Verschulden von Brunner verursacht worden sind.

 

(5) Vereinbaren die Vertragsparteien eine Vergütung nach Aufwand, werden die vertraglichen Leistungen nach den aktuellen Stunden-/Tagessätzen von Brunner erbracht. Bei der Abrechnung nach Stundensätzen stellt jede angefangene Stunde den Abrechnungsintervall dar. Der Tagessatz von Brunner umfasst eine Arbeitszeit von acht Stunden zu den üblichen Geschäftszeiten. Wünscht der Kunde, dass Brunner außerhalb der üblichen Geschäftszeiten tätig wird, erhöhen sich die Stunden- bzw. Tagessätze um jeweils 25 %.

 

(6) Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

 

Brunner hat bei Verzug des Kunden, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von EUR 40,00 gemäß § 288 Absatz 5 Satz 1. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung von Brunner um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt.

 

(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.

 

(8) Brunner ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen Brunners durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

 

  1. Regelungen gegenüber Verbrauchern

 

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten meine Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.

(3) Brunner bieten nachfolgende Zahlungsmethode an:

 

  • Barzahlung.

 

Brunner behält sich vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen. Forderungen aus Werkverträgen werden mit der Abnahme fällig. Hier gilt § 641 BGB. Für alle anderen Forderungen gilt die Vorschrift des § 271 BGB. Danach kann Brunner die Leistung sofort verlangen, wenn eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen ist.

 

(4) Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% - Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

 

(5) Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder von ihm geschuldete Leistungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind.

 

(6) Brunner ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen Brunners durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

 

§ 4 Behinderung/Höhere Gewalt

(1) Sieht sich Brunner in der Durchführung eines Auftrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird Brunner dies dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitteilen. Sind die behindernden Umstände von Brunner nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Dienstleistung verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige, schriftliche Mitteilung, so kann sich Brunner später auf diese Umstände nicht berufen.

 

Sollte keine Einigung zwischen Brunner und dem Kunden zustande kommen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

 

(2) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.

Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie von ihr nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeliefert werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als vier Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

 

§ 5 Widerrufsrecht

 

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.

 

  1. Widerrufsrecht (Dienstleistung)

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Gilbert Brunner,

OBERLAND WERK 1,

Tölzer Straße 34,

83666 Waakirchen,

Tel.: +49 (0) 8021 – 230 99 79 oder +49 (0) 171 – 618 28 21

E-Mail: info@oberlandwerk1.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Besondere Hinweise

 

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen

 

  1. bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat,

 

  1. bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung

 

  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,

  2. bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a) auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

  1. Widerrufsrecht (Warenverkauf)

  2. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Gilbert Brunner,

OBERLAND WERK 1,

Tölzer Straße 34,

83666 Waakirchen,

Tel.: +49 (0) 8021 – 230 99 79 oder +49 (0) 171 – 618 28 21

E-Mail: info@oberlandwerk1.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Besondere Hinweise

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei

 

  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

 

  • Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An

 

Gilbert Brunner,

OBERLANDWERK 1

Tölzer Straße 34,

83666 Waakirchen,

E-Mail: info@oberlandwerk1.de

 

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (°) den von mir/uns (°) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (°)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (°):

 

  • Bestellt am (°)/erhalten am (°)

  • Name des/der Verbraucher(s)

  • Anschrift des/der Verbraucher(s)

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

  • Datum

(°) Unzutreffendes bitte streichen.

 

§ 6 Abnahme/Gewährleistung und Vertragsbeendigung bei Herstellung eines Werkes

 

(1) Ist das von Brunner hergestellte Werk vertragsgemäß hergestellt, so erfolgt die Abnahme durch den Kunden. Die Abnahmeerklärung bedarf der Schriftform (Abnahmeprotokoll). Das Abnahmeprotokoll ist von Brunner zu erstellen und vom Kunden gegenzuzeichnen.

 

(2) Brunner sicher zu, dass das hergestellte Werk keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere das Eigentum frei von Rechten Dritter übertragen wird.

 

(3) Brunner leistet Gewähr, dass das hergestellte Werk dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik entspricht und für den bestimmungsgemäßen Gebrauch funktionsfähig ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme. Treten während dieser Gewährleistungsfrist Mängel an dem hergestellten Werk auf, so kann der Kunde nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Ist der Fehler auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, kann der Kunde den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung durch Erklärung gegenüber Brunner mindern oder Schadensersatz verlangen.

 

(4) Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist Brunner berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen, wobei er sich dasjenige anrechnen lassen musss, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Beide Parteien können den geschlossenen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Brunner. Gerät der Kunde mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, hat Brunner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.

Bei Unternehmern gilt zusätzlich:

 

(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt der Kunde jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.

 

§ 8 Lieferbedingungen/Abholung der Ware

 

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt Selbstabholung. Bei Abholung durch Dritte ist diese mit Namen zu avisieren und ab EUR 100 Warenwert mit Vollmacht nachzuweisen. Ab einem Warenwert von EUR 2.500 und Abholung durch eine Privatperson behalten wir uns vor, eine Kopie des Personalausweises/Passes zu fertigen. Sind zum Zeitpunkt der Abholung unsere Zahlungsbedingungen noch nicht vollständig erfüllt, erfolgt keine Lieferung bzw. Herausgabe und wir machen von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.

 

(2) Soweit kein Versand durch Brunner vereinbart wurde, ist die Ware unverzüglich abzuholen. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Brunner behält sich vor, ab der fünften Woche nach Zustandekommen des Vertrages eine angemessene Standgebühr zu berechnen. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden ist überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von uns berechnete angemessene Standgebühr.

 

(3) Sollte die vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar sein, behalten wir uns vor, die Leistung nicht zu erbringen, wobei wir den Kunden hierüber vor dem Vertragsschluss unverzüglich informieren.

Gegenüber Unternehmern gilt zudem:

 

(4) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

(5) Soweit wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, so muss der Kunde uns zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Ansonsten ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 9 Gewährleistung bei Warenkäufen

 

Gegenüber Verbrauchern gilt:

(1) Soweit die bei uns gekaufte und gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

 

(2) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt 24 Monate ab Erhalt der Ware. Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.

 

(3) Rechte wegen Mängeln stehen dem Kunden darüber hinaus auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie zu, sofern wir eine solche bezüglich des verkauften Gegenstands im Einzelfall ausdrücklich abgegeben haben.

Gegenüber Unternehmern gilt:

 

(4) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht Brunner zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.

 

(5) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware. Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.

 

(6) Mängelansprüche des Kunden für gebrauchte Waren sind ausgeschlossen.

 

§ 10 Verschwiegenheitspflicht

 

(1) Brunner ist verpflichtet, über alle Informationen zum Kunden, die Brunner im Zusammenhang mit der Erledigung seiner Aufgaben zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren.

 

(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und soweit Brunner vom Kunden schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden wurde.

 

(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch dann nicht,

  1. soweit die Offenlegung von Informationen zur Wahrung berechtigter Interessen von Brunner auch unter Berücksichtigung etwaiger entgegenstehender Interessen des Kunden unerlässlich ist,

  2. soweit Brunner gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, insbesondere gegenüber Aufsichtsbehörden.

 

(4) Mitarbeiter und weitere Erfüllungsgehilfen von Brunner sind im gleichen Umfang wie Brunner selbst zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Brunner weist dies auf Verlangen des Kunden nach.

 

(5) Soweit nach den vorstehenden Regelungen eine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht vereinbart ist, gelten diese gleichzeitig als Befreiung von etwaigen gesetzlichen Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechten (z.B. nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO).

 

§ 11 Haftungsbeschränkung

 

(1) Brunner haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von Brunner arglistig verschwiegen wurde.

 

Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von Brunner, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

 

(2) Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Brunner.

 

(4) Eine weitergehende Haftung von Brunner ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

 

§ 12 Datenschutz

 

(1) Zu den Qualitätsansprüchen von Brunner gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten des Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von Brunner daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Brunner wird die personenbezogenen Daten der Mieter vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.

 

(2) Hierüber hinaus verwendet Brunner personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.

 

(3) Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.

 

(4) Brunner ist berechtigt – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags das Risiko von Zahlungsausfällen auf Kundenseite zu prüfen.

 

(5) Brunner ist berechtigt, bei konkretem Anlass telefonisch mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, bspw. um die Ursache einer Störung zu ermitteln.

 

(6) Brunner wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.

 

(7) Im Übrigen verweist Brunner auf seine Datenschutzerklärung (Link zur Datenschutzerklärung).

 

§ 13 Anwendbares Recht

 

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

 

(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

 

(2) Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens.

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen unser Geschäftssitz.

 

(4) Brunner weist den Kunden darauf hin, dass er neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung EU Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@oberlandwerk1.de . Brunner weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass er nicht verpflichtet ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

 

 

 

November 2023

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